Umzugsgut und der Zoll

Der Zoll ist dafür zuständig, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu dokumentieren, die Einhaltung der Zollvorschriften zu kontrollieren und zu überwachen sowie Verstöße zu verfolgen und zu verhindern. Zölle sind Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben der Europäischen Union und dienen heute in erster Linie dem Schutz der heimischen Wirtschaft. Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif-und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) eingeführt.

Definition

Was ist Umzugsgut / Übersiedlungsgut

Umzugsgut / Übersiedlungsgut bezeichnet das persönliche Eigentum, dass bei einem Umzug über Zollgrenzen hinweg mitgenommen wird. Dafür gelten weltweit ganz unterschiedliche Bestimmungen, über die man sich vor einer Auswanderung bei den jeweils zuständigen Zollbehörden der jeweiligen Länder informieren sollte.

 

Übersiedlung vom Ausland nach Deutschland

 
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, kann sein Umzugsgut / Übersiedlungsgut gemäß der Zollbefreiungsverordnung relativ einfach mitbringen. Selbiges gilt übrigens auch für das in der gleichen Verordnung geregelte Heiratsgut und das Erbschaftsgut. Es gibt nur einige wenige Einschränkungen, aber natürlich viele Formulare, die auszufüllen sind. Bei der zweiten Gruppe sind die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften genau zu beachten, gegebenenfalls müssen Einzelgutachten eingeholt werden, um diese Waren als Umzugsgut deklarieren zu können.
 
Umzugsgut ist
  • Hausrat
  • Privatfahrzeuge
  • Haus- und Reittiere
  • Tragbare Instrumente und Geräte
Kein Umzugsgut ist
  • Gewerblich genutzte Gegenstände
  • Nutzfahrzeuge
  • Produktionsrohstoffe

Voraussetzungen

Zollbestimmungen
für Umzugsgut in Deutschland

Um in den Genuss der Zollbefreiung zu kommen, ist zunächst ein korrekter und ordentlicher Umgang mit den notwendigen Formalitäten ratsam. Dazu gehört ein Nachweis, dass man mindestens 12 Monate (bei begründeten Härtefällen auch weniger) außerhalb der EU seinen Hauptwohnsitz hatte und man die deklarierten Waren mindestens 6 Monate in seinem Besitz hatte.

Dann muss für eine deutsche Zollabfertigung innerhalb von 6 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland genommen werden und die Waren innerhalb von 12 Monaten in Gebrauch genommen werden. Genau so lange unterliegt Umzugsgut der zollamtlichen Überwachung, es darf nicht verliehen, vermietet, verpfändet, verschenkt oder gar verkauft werden. In allen Fällen wird die Zollbefreiung für Umzugsgut aufgehoben und eine Nacherhebung veranlasst.

Nachweise

Nachweise für Umzugsgut / Übersiedlungsgut

Arbeitsverträge

Gehaltsabrechnungen

Kontoauszüge

Versicherungsverträge

Mietverträge

Leasingverträge

KFZ-Zulassungspapiere

Visa / Arbeitserlaubnis

Durchführung

Was muss ich beachten 

Natürlich fallen für Umzugsgut »Papierkram« und Transportkosten an, sowie im Fall von Fahrzeugen auch Umrüstungskosten und Zulassungskosten. Für eine betagte Kompaktlimousine eines deutschen Herstellers lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich nicht, für ein relativ neues Modell allerdings schon; erst recht für Luxusfahrzeuge oder auch wertvolle Oldtimer. Auch solche Fahrzeuge können als Umzugsgut eingeführt werden.
 
In der Regel erledigt das Umzugsunternehmen, mit dem Sie Ihren Umzug bzw. Ihre Übersiedlung organisieren, alle notwendigen Zollformalitäten. Sollten sie allerdings planen, Ihre Übersiedlung allein zu organisieren, finden Sie unter diesem Link hilfreiche Webseiten, die Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen können.

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