
Umzugsgut und der Zoll
Definition
Was ist Umzugsgut / Übersiedlungsgut
Umzugsgut / Übersiedlungsgut bezeichnet das persönliche Eigentum, dass bei einem Umzug über Zollgrenzen hinweg mitgenommen wird. Dafür gelten weltweit ganz unterschiedliche Bestimmungen, über die man sich vor einer Auswanderung bei den jeweils zuständigen Zollbehörden der jeweiligen Länder informieren sollte.
Übersiedlung vom Ausland nach Deutschland
- Hausrat
- Privatfahrzeuge
- Haus- und Reittiere
- Tragbare Instrumente und Geräte
- Gewerblich genutzte Gegenstände
- Nutzfahrzeuge
- Produktionsrohstoffe

Voraussetzungen
Zollbestimmungen
für Umzugsgut in Deutschland
Um in den Genuss der Zollbefreiung zu kommen, ist zunächst ein korrekter und ordentlicher Umgang mit den notwendigen Formalitäten ratsam. Dazu gehört ein Nachweis, dass man mindestens 12 Monate (bei begründeten Härtefällen auch weniger) außerhalb der EU seinen Hauptwohnsitz hatte und man die deklarierten Waren mindestens 6 Monate in seinem Besitz hatte.
Dann muss für eine deutsche Zollabfertigung innerhalb von 6 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland genommen werden und die Waren innerhalb von 12 Monaten in Gebrauch genommen werden. Genau so lange unterliegt Umzugsgut der zollamtlichen Überwachung, es darf nicht verliehen, vermietet, verpfändet, verschenkt oder gar verkauft werden. In allen Fällen wird die Zollbefreiung für Umzugsgut aufgehoben und eine Nacherhebung veranlasst.
Nachweise
Nachweise für Umzugsgut / Übersiedlungsgut

Arbeitsverträge

Gehaltsabrechnungen

Kontoauszüge

Versicherungsverträge

Mietverträge

Leasingverträge

KFZ-Zulassungspapiere

Visa / Arbeitserlaubnis

Durchführung
Was muss ich beachten
Mehr Infos
Kraftfahrzeuge